Arzneibuchanforderungen an Pharmawasser, Akzeptanzkriterien und OOS-Ergebnisse
Trilogie Wasser, Teil II, ein Beitrag der TECHPharm GmbH, zusammengestellt von Wolfgang Woiwode
Arzneibuchvorgaben
Ph. Eur. 6.6, gültig ab 01.01.2010, beschreibt die folgenden Qualitäten:
Wasser für Injektionszwecke(Bulkware) 01/2009:0169
Wasser für Injektionszwecke(steril) 01/2009:0169
Wasser, hochgereinigt 01/2009:1927
Wasser, gereinigt (Bulkware) 01/2009:0008
Wasser, gereinigt (Containerware) 01/2009:0008
Wasser für Spülung 01/2008:1116
Hämodialyse-Lösungen, konzentriert, Wasser zur Verdünnung 01/2008:1167
Wasser für parenterale Zwecke 01/2008:0520
USP 33 / NF 28, gültig ab 01.05.2010, führt diese Qualitäten in gleicher Weise:
Wasser für Injektionszwecke
Wasser für Injektionszwecke (steril)
Wasser für Injektionszwecke (bakteriostatisch)
Wasser, gereinigt
Wasser gereinigt steril
Steriles Wasser für Inhalataionszwecke
Steriles Wasser für Spülung
Wasser für Hämodialyse Monographie und Water for Health applications <1230>
Die Vorgaben der jeweiligen Arzneibücher sind für den pharmazeutischen Unternehmer für das In-Verkehr-Bringen im jeweiligen Land rechtsverbindlich und müssen in eigener Verantwortung minutiös umgesetzt werden. Daher wird hier bereits schon aus haftungsrechtlichen Gründen auf eine wörtliche Wiedergabe der Vorgaben und Grenzwerte und auf eine Detaildiskussion der unterschiedlichen Qualitäten verzichtet. Im Abschnitt Analytik, Teil 3 der Trilogie, werden praxisrelevante Hinweise zur Analytik der Kenngrößen pH-Wert, Aussehen, Leitfähigkeit, TOC-Bestimmung, Nitrat, Schwermetalle, Fremdpartikel gegeben.
Grenzwerte und Akzeptanzkriterien
Die Grenzwerte der chemischen Kenngrößen sind durch die Arzneibücher rechtsverbindlich vorgegeben. Es liegt im Ermessen der Verantwortlichen, rigidere Grenzwerte zu festzulegen. Der Nachteil liegt darin, dass dann bei Überschreitung, obwohl der Wert noch innerhalb der rechtlich vorgegebenen Grenzen liegen kann, eine OOS-Prozedur einzuleiten ist. Empfehlenswert ist es, Akzeptanzkriterien als Warngrenzen festzulegen und Kontrollkarten zu führen, um dann bei Überschreitung der Warngrenzen noch innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte corrective actions als CAPA-Maßnahme einleiten zu können.
Ergebnisse Out of Specifications (OOS)
Ergebnisse OOS können zwischen dem Betreiber und dem ausführenden Labor zunächst Irritationen nach dem Motto Mein OOS? / Dein OOS? (Betreiber-OOS / Labor-OOS) auslösen. Wenn das Labor nach Stand von Wissenschaft und Technik und damit natürlich auch nach GMP arbeitet, sollten gerade auch über das in der Trilogie III beschriebene bracketing von Messreihen Labor-OOS-Ergebnisse praktisch ausgeschlossen sein. Besser ist es in jedem Fall, sich über eine Rückmeldung von Ergebnissen OOT (out of trend) nach Überschreitung von Warngrenzen zu verständigen. Ein Beispiel für objektivierbare OOS-Ergebnisse ist eine deutliche Überschreitung des TOC-Grenzwerts von 0,5 mg/L (0,5 ppm, 500 ppb) bedingt durch Fehler im Verlauf der Probenahme.